Horte, Ganztagsbildung
In diesem Themenbereich finden Sie die IFP-Projekte, die „große Kinder“, also Kinder von ca. 6 bis 10 Jahren, sowie deren Bildung, Erziehung und Betreuung im Blick haben. Diese pädagogische Arbeit wird in Horten, Häusern für Kinder, in der Kooperativen Ganztagsbildung / Kombieinrichtungen sowie in Tagesheimen umgesetzt. Ein wichtiger Teil ist dabei auch die Kooperation zu weiteren Akteuren und Bildungsorten, in denen sich diese Kinder entwickeln und bilden, insbesondere sind die Schulen zu nennen.
Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention formuliert das Bundesjugendkuratorium (2020, S. 29) für den Ganztag: „Gerade, weil Kinder wenig Macht besitzen und keine starke Lobby hinter sich haben, sind sie umso mehr darauf angewiesen, dass die Erwachsenen ihre Bedürfnisse wahrnehmen, ernst nehmen und die Kinder selbst so weit wie möglich in den Gestaltungsprozess einbinden“.
Ausgangspunkt für die pädagogische Arbeit in Horten sind die Bedürfnisse und Themen der Kinder und der Bildungsauftrag, wie er in den Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (StMAS & StMBW 2016) und im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (StMAS & IFP 2019) formuliert ist.
Dieses Themenfeld umfasst die IFP-Projekte seit 2012. Aktuell von großer Bedeutung ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, der ab 1. August 2026 stufenweise bundesweit eingeführt wird.